Ticketinfos

Alle Informationen zum Ticketkauf finden Sie hier. Ticketpreise und Ermässigungen (z.B. AHV, Legi, Kulturlegi oder Kinder ) sind bei jeder Produktion unterschiedlich. Bitte wenden Sie sich bei Fragen oder Unklarheiten an unsere Ticketkasse. Besten Dank.

Ticketkasse

Telefonverkauf (Tel. 044 268 66 99)
Montag bis Samstag, 12.00 bis 18.00 Uhr

Schalterverkauf (Sechseläutenplatz 1, 8001 Zürich) 
Montag bis Samstag, 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr und jeweils 1 Stunde vor Vorstellungsbeginn.
Sonntags jeweils ab 1 Stunde vor Vorstellungsbeginn.

Per E-Mail erreichen Sie uns unter tickets@bernhard-theater.ch

Onlinetickets

Der einfachste und schnellste Weg zur Eintrittskarte. Im Print@Home-Verfahren buchen Sie Ihre Eintrittskarten platzgenau über eine sichere Verbindung auf unserer Website. Nachdem Sie die Eintrittskarten per Kreditkarte online bezahlt haben, können Sie sich Ihre Tickets zuhause ausdrucken. Ein Strichcode garantiert die Echtheit der Karten.

Ticketbuchungen in den Logen

Die Logen 76 bis 78 sind mit Sitzbänken ausgestattet. Es muss mit Sicht- und Komforteinschränkungen gerechnet werden. Für mehr Informationen steht Ihnen unser Personal an der Ticketkasse sehr gerne zur Verfügung. 

Gäste im Rollstuhl

Der Eingang ins Bernhard Theater ist barrierefrei, jedoch sind nur bestimmte Plätze für Gäste im Rollstuhl geeignet, da unser Theater Treppenstufen hat. Wenn Sie Tickets für Gäste im Rollstuhl buchen möchten, wenden Sie sich bitte telefonisch an unsere Ticketkasse unter +41 44 268 66 99.

Geschenkkarte

Wir freuen uns sehr, wenn Sie schöne Stunden in unserem Theater verschenken!

Das kostet es:
Das liegt ganz in Ihrem Ermessen. Online können Sie Geschenkkarte im Wert von CHF 50, 100, 150, 200 oder 250 erwerben. Telefonisch unter +41 44 268 66 99 sowie an den Schaltern der Billettkasse ist der Betrag frei wählbar.

Hier erhalten Sie die Geschenkkarte:
An der Billettkasse oder online.

Das Kleingedruckte:
Die wiederaufladbare Karte ist gültig für alle Vorstellungen und Artikel im Bernhard Theater und Opernhaus Zürich (davon ausgenommen ist die Gastronomie). Das Guthaben verfällt nach 5 Jahren ab Kaufdatum. Bei Online-Einlösungen muss das Guthaben auf der Karte mindestens so hoch sein wie der zu bezahlende Betrag, Teilzahlungen sind nicht möglich.

Saldoabfrage:
Den aktuellen Saldostand Ihrer Gutscheinkarte können Sie anhand der Nummer auf der Rückseite hier abfragen.

Rückgabe gekaufter Tickets

Karten können generell nicht zurückgegeben werden. Es besteht die Möglichkeit, die Tickets bei der Billettkasse des Bernhard Theaters in Kommission zu geben. Das Bernhard Theater kann jedoch keine Garantie für den Verkauf bzw. für die Rückerstattung des Eintrittspreises übernehmen. Pro Karte wird eine Kommissionsgebühr von CHF 10 erhoben.

Vertragsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Eintrittskarten

Es gelten die gleichen Vertragsbedingungen wie im Opernhaus Zürich:

Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der Opernhaus Zürich AG (Opernhaus Zürich) und den Kunden und Besuchern von Vorstellungen und Veranstaltungen des Opernhauses Zürich. Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte oder Abschluss eines Abonnementsvertrages gelten diese Bedingungen als vereinbart. Für Abonnenten gelten daneben die Abonnementsbedingungen.

Die AGB gelten ebenfalls für Veranstaltungen Dritter in den Räumlichkeiten des Opernhauses Zürich (Fremdveranstalter). Abweichende Vereinbarungen der Fremdveranstalter mit den Besuchern bedürfen der Genehmigung durch das Opernhaus Zürich.


Vorverkauf / Verkauf
Der Vorverkauf einer Spielzeit beginnt zu den in der Saisonbroschüre und in den sonstigen Veröffentlichungen des Opernhauses Zürich jeweils genannten Terminen. Die näheren Vorverkaufsbedingungen inkl. Preise sowie Zahlungsmittel regeln sich nach den entsprechenden Veröffentlichungen des Opernhauses Zürich.

Das Opernhaus Zürich behält sich vor, die Anzahl Eintrittskarten pro Person einzuschränken. Für Gruppenbestellungen ist die Billettkasse zu kontaktieren.

Für die Volksvorstellungen gelten gesonderte Verkaufsregeln: Der Vorverkauf einer Volksvorstellung beginnt jeweils einen Monat vor dem Vorstellungstermin. Fällt der Tag des Verkaufsbeginns auf einen Sonn- oder Feiertag, beginnt der Vorverkauf am Öffnungstag davor. Der Maximalbezug liegt bei 4 Eintrittskarten pro Person.


Bestellungen / Reservierungen / Kauf
Reservierte Karten sind bis zum bei der Reservation mitgeteilten Termin zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Frist erlischt die Reservation. Für eine postalische Zustellung von Eintrittskarten oder deren Abholung am Schalter wird eine Gebühr von CHF 5 pro Auftrag erhoben.

Bei Onlinebuchungen können die bezahlten Eintrittskarten im Print@Home-Verfahren kostenfrei zuhause als PDF ausgedruckt werden. Für das nachträgliche Zustellen per Post oder das Ausdrucken am Schalter wird eine Gebühr von CHF 5 pro Auftrag erhoben.

Der Kaufvertrag kommt durch die vollständige Bezahlung der Eintrittkarten verbindlich zustande, im Online-Kartenkauf durch das Anklicken des Feldes "Auftrag abschliessen", nachdem zuvor bestimmte Sitzplätze in einer bestimmten Vorstellung ausgewählt und die Kunden- sowie die Kreditkartendaten erfasst wurden. Gekaufte Eintrittskarten können weder zurückgenommen noch umgetauscht werden. Ersatz für verfallene Karten wird nicht geleistet.

Jeglicher kommerzielle oder gewerbliche Weiterverkauf von erworbenen Eintrittskarten ohne vorherige Zustimmung durch das Opernhaus Zürich ist untersagt.

Die Bezahlung der Eintrittskarten ist in Schweizer Franken geschuldet. Bankgebühren für Überweisungen gehen zu Lasten des Kunden.


Kommissionsauftrag
Der Kunde hat die Möglichkeit, dem Opernhaus Zürich einen Kommissionsauftrag für erworbene Tickets des Opernhauses Zürich zu erteilen. Damit wird ein Ticket im Auftrags-verhältnis wieder im regulären Verkauf (auch online) durch das Opernhaus Zürich angeboten.

Der Kunde kann seine Eintrittskarte bei der Billettkasse des Opernhauses Zürich deponieren. Der entsprechende Platz wird zeitnah im Verkaufssystem storniert und für den Verkauf frei geschaltet. Diese sogenannten Kommissionsplätze werden analog sämtlicher sonstiger freier Plätze im Verkauf des Opernhauses Zürich angeboten und nicht gesondert gekennzeichnet oder behandelt.

Der Kunde erhält innerhalb von 14 Tagen nach der entsprechenden Vorstellung schriftlich Bescheid, ob der Platz verkauft werden konnte. Bei Wiederverkauf erhält der Kunde eine Gutschrift auf das persönliche Kundenkonto in der Höhe des von ihm für die Eintrittskarte bezahlten Betrages abzüglich einer Kommissionsgebühr von CHF 10 pro Eintrittskarte.

Der erteilte Kommissionsauftrag kann nach der Freischaltung des Platzes für den Verkauf nicht mehr zurückgenommen werden. Es werden keine Auskünfte oder Zwischenberichte über laufende Kommissionsaufträge erteilt.


Ermässigungen
Ermässigungen werden den berechtigten Personengruppen gegen Vorlage eines entsprechen-den gültigen Ausweises gewährt. Ohne Nachweis durch einen gültigen Foto-Ausweis mit Gültigkeitsdatum entfällt der Anspruch auf eine Ermässigung. Einzelne Ermässigungen können nicht kumuliert werden. Gebühren sind grundsätzlich von Ermässigungen ausgeschlossen.

Ermässigte Eintrittskarten können teilweise nur telefonisch oder persönlich an der Billettkasse des Opernhauses Zürich erworben werden.

Das Opernhaus Zürich behält sich vor, die Abgabe ermässigter Eintrittskarten für bestimmte Spielorte, Veranstaltungen oder Preiskategorien einzuschränken oder auszuschliessen. Weiter können die Ermässigungen durch das Opernhaus Zürich jederzeit geändert werden.


Kartenverlust
Verliert ein Kunde seine Eintrittskarte, kann ihm von der Billettkasse ein Duplikat ausgestellt werden, wenn er glaubhaft macht, welche Eintrittskarte er im Vorfeld erworben hatte. Der Besitzer der Originalkarte hat den Vorrang vor dem Besitzer des Duplikates.


Platzangebot
Das Platzangebot beschränkt sich auf die im Internet gekennzeichneten Sitzplätze. Das Opernhaus Zürich behält sich das Recht vor, den Bestuhlungsplan zu ändern und dem Kunden andere, möglichst gleichwertige Plätze zuzuweisen, wenn durch die vorgenommene Änderung die gebuchten Plätze nicht mehr verfügbar sind.

Sämtliche Logen sind mit Stühlen ausgestattet, welche ab der zweiten Reihe jeweils erhöht sind. Alle anderen Plätze sind Polstersessel.


Geschenk-Karten
Die Geschenk-Karten des Opernhauses Zürich sind fünf Jahre ab Ausstellungsdatum gültig und können wieder aufgeladen werden. Die Geschenk-Karten können sowohl bei persönlichen, telefonischen als auch online-Buchungen eingelöst werden. Bei Online-Einlösungen muss das Guthaben auf der Karte mindestens so hoch sein wie der zu bezahlende Betrag.
Für die Einlösung der älteren Papier-Gutscheine ist die physische Abgabe des Original-Gutscheines zwingend.

Verlorene Geschenk-Karten oder Gutscheine werden nicht ersetzt.


Öffnungszeiten der Billettkasse
Die Billettkasse und der telefonische Vorverkauf sind zu den in den Veröffentlichungen des Opernhauses Zürich angegebenen Zeiten geöffnet. Bei speziellen Aktionen resp. Verkaufstagen gilt der Verkaufsbeginn für den Online-Verkauf jeweils analog den Öffnungszeiten der Billettkasse.

Die Abendkasse öffnet 90 Minuten vor Beginn der jeweiligen Vorstellung, bei kleinen Vorstellungsformaten, welche nicht auf der Hauptbühne stattfinden 60 Minuten vor deren Beginn. An der Abendkasse werden mit Vorrang Eintrittskarten für die entsprechende Nachmittags- resp. Abendvorstellung verkauft, insbesondere dann, wenn ansonsten der rechtzeitige Vorstellungsbeginn gefährdet wird.


Aufnahmen durch das Opernhaus Zürich
Das Opernhaus Zürich nimmt immer wieder Vorstellungen und Veranstaltungen audiovisuell oder fotografisch auf. Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass solche Aufnahmen ohne Anspruch auf Vergütung im Fernsehen ausgestrahlt, auf DVD herausgebracht, als Foto digital oder anderweitig veröffentlicht werden, auch wenn der Kunde auf solchen Aufnahmen erkennbar ist.


Bild- und Tonaufnahmen
Bild- und Tonaufnahmen durch Besucher von Vorstellungen und Veranstaltungen sind im Opernhaus Zürich aus urheber- und persönlichkeitsrechtlichen Gründen nicht erlaubt. Zuwiderhandlungen können u.a. Schadenersatzansprüche auslösen. Bei Zuwiderhandlung kann der Kunde ohne Anspruch auf Rückvergütung des Eintrittspreises von der Vorstellung ausgeschlossen werden.

Spielplan und Anfangszeiten
Das Opernhaus Zürich behält sich auch nach Beginn des Vorverkaufs vor, eine Vorstellung abzusagen oder durch die Aufführung eines anderen Werkes zu ersetzen, das Datum oder die Uhrzeit einer Vorstellung oder die Besetzung zu ändern. Die definitiven Anfangszeiten sind der Webseite des Opernhauses zu entnehmen. Wird eine Vorstellung abgesagt oder durch die Aufführung eines anderen Werkes ersetzt oder wird das Datum einer Vorstellung geändert oder kann dem Kunden nach einer Sitzplatzreduktion kein anderer Platz zugewiesen werden, hat dieser Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises.

Bei Änderung der Besetzung oder der Anfangszeit einer Vorstellung besteht keinerlei Anspruch auf Rückvergütung des Kaufpreises.

Für Angaben auf Plakaten oder in anderen Veröffentlichungen übernimmt das Opernhaus Zürich keine Gewähr.


Vorstellungsbesuch
Die Foyers sind in der Regel eine Stunde vor Vorstellungsbeginn geöffnet.

Dem Zuschauerdienst ist die gültige Eintrittskarte bzw. der gültige Abonnementsausweis sowie bei ermässigten Karten der entsprechende Berechtigungsausweis unaufgefordert vorzuweisen. Ermässigte Karten sind nur zusammen mit dem entsprechenden Ermässigungsausweis gültig. Kann dem Zuschauerdienst kein gültiger Ausweis vorgelegt werden, muss die Differenz zum Vollpreis an der Abendkasse nachgezahlt werden.

Als gültige Eintrittskarten gelten analog die ausgedruckten PDF-Ausdrucke der Tickets beim Print@Home Verkauf. Keine Gültigkeit haben Eintrittskarten-Nachweise in elektronischer Form. Stark beschädigte oder nicht mehr lesbare Eintrittskarten sind ungültig, ebenso nachgemachte oder kopierte Eintrittskarten.

Kunden ohne gültige Eintrittskarte werden nicht zur Vorstellung eingelassen.

Nach Vorstellungsbeginn können zu spät kommende Kunden aus Sicherheitsgründen und im Interesse der mitwirkenden Künstler und sowie den anwesenden Vorstellungsbesuchern erst bei Zwischenapplaus und/oder einer Umbaupause eingelassen werden. Es besteht in diesem Fall kein Anspruch auf den gelösten Kartenplatz. Den Anweisungen des Zuschauerdienstes bezüglich des Einlasszeitpunktes sowie des verfügbaren Platzes ist Folge zu leisten. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Kartenpreises.


Ausfall oder Abbruch einer Vorstellung
Fällt eine Vorstellung ersatzlos aus, wird der bezahlte Kartenpreis zurückerstattet, sofern die Eintrittskarten und ein Einzahlungsschein bzw. Angabe der IBAN-Nummer innerhalb von 30 Tagen ab Vorstellungstermin zu Händen der Billettkasse eingesendet resp. am Schalter vorgelegt werden.

Ein Vorstellungsabbruch begründet nur dann einen Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Kartenpreises, wenn der Abbruch vor der ersten Pause oder, falls es sich um eine Vorstellung ohne Pause handelt, vor Erreichen der Hälfte der vorgesehenen Vorstellungsdauer erfolgt. Der Anspruch ist analog dem Ausfall einer Vorstellung geltend zu machen.

Sowohl bei Ausfall oder auch bei Abbruch der Vorstellung werden ausschliesslich die bezahlten Kartenpreise rückerstattet. Darüber hinaus werden keine weiteren Aufwendungen oder Schäden des Kunden ersetzt.


Garderobe / Fundsachen
Vor der Vorstellung sind die Garderobenstücke (Mäntel, Schirme, grosse Taschen, sperrige Gegenstände) beim zuständigen Garderobenpersonal abzugeben, sie dürfen nicht in den Zuschauerraum mitgenommen werden. Der Kunde erhält für sein Garderobenstück eine Garderobenmarke. Die Garderobengebühr ist im Billettpreis inbegriffen.

Bei Vorlage der Garderobenmarke werden die aufbewahrten Garderobenstücke ohne Prüfung der Berechtigung an den Besitzer der Marke ausgehändigt. Vertauschte, beschädigte oder abhanden gekommene Gegenstände sind dem Garderobenpersonal unverzüglich anzuzeigen.

Ohne Garderobenmarke können Garderobenstücke nur dann ausgehändigt werden, wenn der Besucher nachgewiesen oder glaubhaft gemacht hat, dass er der berechtigte Empfänger ist.

Mit Abgabe der Garderobenmarke haftet das Opernhaus Zürich für Verlust oder Beschädigung der aufbewahrten Garderobenstücke resp. Gegenstände nur insoweit, als dass das Garderobenpersonal seine Aufbewahrungspflicht vorsätzlich oder grobfahrlässig verletzt hat. Die Haftung ist für alle abgegebenen Gegenstände auf den Zeitwert begrenzt. Das Opernhaus Zürich haftet nicht für Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn. Von der Haftung ausgeschlossen sind Ausweise und Urkunden aller Art, Kreditkarten, Bargeld, Schlüssel und Wertsachen wie Schmuck, elektronische Geräte etc. insbesondere auch dann, wenn sich diese Gegenstände in Manteltaschen oder Behältnissen befinden. Die Aufbewahrung dieser Gegenstände erfolgt ausdrücklich auf Gefahr der Kunden.

Fundgegenstände jeder Art können dem Zuschauerdienst oder Garderobenpersonal abgegeben werden. Sie gelangen an das zentrale Fundbüro an der Pforte des Opernhauses Zürich und werden dort jeweils 3 Monate aufbewahrt. Wird nach einem Vorstellungsbesuch ein Gegenstand vermisst, kann bei der Pforte resp. beim Personaleingang nachgefragt werden, ob der Gegenstand aufgefunden und abgegeben worden ist.


Hausrecht
Das Opernhaus Zürich übt in all seinen Spielstätten das Hausrecht aus und ist berechtigt, Hausverweise bzw. -verbote auszusprechen oder andere geeignete Massnahmen im Rahmen dieses Hausrechtes zu ergreifen. Insbesondere können Kunden aus Vorstellungen verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Besucher belästigen oder sonst wie in erheblicher Weise gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstossen haben. Der Zutritt kann auch verweigert werden, wenn die begründete Vermutung besteht, dass der Kunde die Vorstellung stören oder andere Kunden belästigen wird. Der Kaufpreis wird in diesen Fällen nicht rückerstattet.

Der Kunde hat Anspruch auf den auf seiner Eintrittskarte ausgewiesenen Platz. Nimmt er einen anderen Platz ein, kann das Opernhaus Zürich einen allfälligen Differenzbetrag erheben oder den Kunden aus der Vorstellung verweisen.

Mobilfunkgeräte, Pager sowie akustische Signalgeber aller Art dürfen nur im ausgeschalteten oder lautlosen Zustand in den Zuschauerraum mitgenommen werden.

Die Mitnahme von Speisen und Getränken in den Zuschauerraum sowie der dortige Verzehr sind untersagt.

Das Rauchen ist in sämtlichen Räumen des Opernhauses Zürich nicht gestattet.

Bei Brand oder sonstigen Gefahrensituationen ist das Haus sofort und ohne Umwege durch die gekennzeichneten Aus- und Notgänge zu verlassen. Eine Garderobenausgabe findet in diesen Fällen nicht statt.

Den Anweisungen des Personals des Opernhauses Zürich ist Folge zu leisten.


Haftung
Für Schäden jeder Art, die ein Besucher in den Räumen des Opernhauses Zürich erleidet, haftet das Opernhaus Zürich nur im Falle der grobfahrlässigen oder absichtlichen Verletzung einer vertraglichen Pflicht durch seine Vertreter und Hilfspersonen. Das Opernhaus Zürich haftet nicht für Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn. Die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleiben vorbehalten.


Datenschutz
Die Bearbeitung Ihrer Daten und die Ihnen in diesem Zusammenhang zustehenden Rechte werden in der Datenschutzerklärung des Opernhauses vom 04.07.2023 geregelt. Diese bildet integrierender Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die Datenschutzerklärung finden Sie hier.



Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist die Stadt Zürich.

Opernhaus Zürich AG, August 2020